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Hochwasser: Information zur Soforthilfe von der Bayerischen Staatskanzlei

Soforthilfe

Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 04.06.2024 beschlossen die vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie Firmen und Landwirte mit Soforthilfen zu unterstützen.

 

Antragstellung ist ab sofort beim Landratsamt Freising möglich. 

 

Soforthilfe

 

Das passende Antragsformular steht Ihnen auf unserer Seite oder auf der Seite des Landratsamt Freising zum Download bereit. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, können Sie sich das Formular direkt bei uns in der Gemeinde Hohenkammer aushändigen lassen oder am Infoschalter im Landratsamt Freising. Die Anträge müssen spätestens zum 31. August 2024 per E-Mail an soforthilfe-hochwasser@kreis-fs.de im Landratsamt eingereicht werden. Ebenso können die Anträge bei uns in der Gemeinde Hohenkammer abgegeben werden oder am Infoschalter im Landratsamt Feising.

 

Antragsformulare:

 

 

Gewährung von Notstandsbeihilfen „Härtefonds Finanzhilfen“

Diese Zuschüsse können in Fällen existenzieller Notlagen gewährt werden, insbesondere für:

  • Die Wiederbeschaffung von Hausrat.
  • Die Instandsetzung von Gebäuden.
  • Die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, sofern die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.

Antragsformulare:

 

 

Hilfe für Unternehmen

Für vom Hochwasser betroffene Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt.

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung und nicht durch das Landratsamt Freising.

Anfragen können direkt an das Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de gesandt werden.