Der Gemeinderat Hohenkammer hat am 23.07.2024 die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Herschenhofen II“ Gemeinde Hohenkammer i. d. F. vom 23.07.2024 als Satzung beschlossen. Die Satzung bedurfte keiner Genehmigung.
Die Satzung mit Begründung jeweils in der Fassung vom 23.07.2024 liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Hohenkammer, Petershauser Str. 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.hohenkammer.de -> Wirtschaft und Gewerbe -> Baugebiete und Flächennutzungsplan abrufbar.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen einer städtebaulichen Satzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung des in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, oder im Falle von Abwägungsmängeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs.4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hohenkammer, 31.07.2024 |
|
Ortsüblich bekannt gemacht durch |
Gemeinde Hohenkammer |
|
Anschlag an den Amtstafeln |
|
|
am 01.08.2024 |
|
||
Mario Andreas Berti 1. Bürgermeister |
|
|
|
|
|