Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 23 „Sondergebiet Solarpark Schlipps“ und die dazugehörige Satzung der Gemeinde Hohenkammer gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Sondergebiet Solarpark Schlipps“ und die dazugehörige Satzung gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 23 „Sondergebiet Kiesabbau“ und die dazugehörige Satzung der Gemeinde Hohenkammer wird im Regelverfahren aufgestellt.
Geltungsbereich (Lageplan):
Die Fläche liegt nördlich von Schlipps und ist dem nachfolgenden Plan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nummern 585 (Teilfläche), 586, 586/1 und 588 der Gemarkung Schlipps. Die Gesamtfläche beträgt ca. 81.796 m². Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist frei von Gehölzen. Am Nordwestrand befindet sich eine 20kV Freileitung.
Bildnachweis: Vermessungsverwaltung 2023
Das Plangebiet nördlich des Ortsteils Schlipps ist wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftliche Flächen und Feldgehölz, anschließend teilweise Waldflächen
- im Westen durch Waldflächen eines ehemaligen Abbaugebiets mit anschließenden landwirtschaftlichen Flächen
- im Osten durch landwirtschaftliche Flächen
- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und anschließenden Siedlungsflächen von Schlipps.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
- Anlass ist die Absicht der Gemeinde Hohenkammer ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach § 11 BauNVO auszuweisen.
- Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Nutzung der erneuerbaren Energien durch die Errichtung des Solarparks und die Sicherstellung einer städtebaulich geordneten Entwicklung am geplanten Standort. Neben der Sicherung der funktionalen Belange wie verkehrliche Anbindung und Erschließung sowie den Aspekten der Versorgung soll zudem die städtebaulich und landschaftlich verträgliche Situierung und ortsbildverträgliche Integration der geplanten Nutzung in die bestehende Ausgangssituation sichergestellt werden.
- Im Planungsbereich ist eine Photovoltaik-Freiflächenlage, bestehend aus Agri-PV und Solarpark vorgesehen. Durch die vorliegende Planung kann eine maximale Fläche von insgesamt ca. 5,6 ha für die Solarnutzung etabliert werden.
- Die Änderung des Flächennutzungsplans als 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkammer erfolgt im Parallelverfahren.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Sondergebiet Solarpark Schlipps“, bestehend aus einer Planzeichnung in der Fassung vom 17.12.2024 mit integriertem Grünordnungsplan und einem Textteil mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB als Teil der Begründung zum Vorentwurf vom 17.12.2024, wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 17.12.2024 durch den Gemeinderat Hohenkammer gebilligt und werden vom 31.03.2025 bis 30.04.2025 mit dieser Bekanntmachung unter folgender Internetadresse
https://www.hohenkammer.de/Bekanntmachungen -> Auslegung Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 23 „Sondergebiet Solarpark Schlipps“ sowie dem Geoportal Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 31.03.2025 bis 30.04.2025 während der üblichen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Hohenkammer, Petershauser Str. 1, 85411 Hohenkammer, Zimmer 07 (Bauamt), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Zugang ist barrierefrei. Nach telefonischer Voranmeldung unter Telefon 08137/938514 ist auch eine Einsicht außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten möglich.
Während des vorgenannten Zeitraums wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch erläutert ein Mitarbeiter des Bauamtes gerne die Planung.
Von jedermann können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@hohenkammer.de übermittelt werden. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt und im Internet unter der Bekanntmachung zu finden ist.
Hohenkammer, den 27.03.2025
Mario Andreas Berti
1. Bürgermeister
Ortsüblich bekanntgemacht durch Aushang an der Amtstafel