Amtliche Bekanntmachung
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sondergebiet Kiesabbau“ und die dazugehörige Satzung der Gemeinde Hohenkammer gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Hohenkammer hat in seiner Sitzung Nr. 57 am 28.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sondergebiet Kiesabbau“ und die dazugehörige Satzung gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 21 „Sondergebiet Kiesabbau“ und die dazugehörige Satzung der Gemeinde Hohenkammer wird im Regelverfahren aufgestellt.
Geltungsbereich (Lageplan):
Die Fläche ist dem Lageplan zu entnehmen und ist weiß umrandet dargestellt. Es handelt sich um Teilflächen aus den Fl. Nr. 466, 470, 471, 472, 478, 479, 480, 481 der Gemarkung Lauterbach und Fl. Nr. 671/2 und 671/4 der Gemarkung Hohenkammer.
Bildnachweis: Bayerische Vermessungsverwaltung
Das Planungsgebiet liegt nördlich angrenzend an die Kreisstraße FS 24, westlich des Ortsteils Pelka und östlich von Weißling. Das Flurstück 671/2 ist vollständig mit Wald bestockt, die restlichen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Die Planungsfläche ist im Norden, Westen und Süden von Wald umgeben, im Osten schließen Ackerflächen an.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
- Ziel der Gemeinde Hohenkammer ist, ein Sondergebiet für den Kiesabbau auf der gesamten Konzentrationsfläche aufzustellen, um eine gute und verträgliche Planung und funktionale Umsetzung zu gewährleisten.
- Durch den Bebauungsplan soll innerhalb des Geltungsbereiches eine geordnete bauliche und verträgliche Abbauentwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung sowie eine wirtschaftliche und sinnvolle Erschließung des Bau- und Abbaugebietes gewährleistet werden. Er dient der städtebaulichen Beurteilung der Abbaugesuche und Bodenordnung, der Abklärung aller Immissions- und Emissionswerte und einem nachbarschaftsverträglichen Abbau.
- Das Planungsgebiet wird aus den Vorgaben des Sachlichen Teilflächennutzungsplan als 12. Änderung des Flächennutzungsplans "Konzentrationsflächen für Kies- und Sandabbau" der Gemeinde Hohenkammer entwickelt und stellt in diesem eine Konzentrationsfläche für Kiesabbau dar.
- Außerdem liegt ein Abbauantrag für eine Teilfläche der Konzentrationsfläche vor. Die Planung stellt so eine sinnvolle Fortführung des übergeordneten Flächennutzungsplans dar.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sondergebiet Kies“ der Gemeinde Hohenkammer, die Begründung und der Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie die dazugehörige Satzung jeweils i.d.F. vom 28.11.2023 liegen in der Zeit vom
21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024
in der Gemeindeverwaltung, Bauamt Zimmer 07, Petershauser Straße 1, 85411 Hohenkammer
während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr
und nach terminlicher Vereinbarung von
Montag bis Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr (bitte läuten)
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Sondergebiet Kiesabbau“ und die dazugehörige Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4 a Abs. 4 S. 1 BauGB auf der Homepage der Gemeinde Hohenkammer unter www.hohenkammer.de Startseite -> Bekanntmachungen -> Auslegung Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 21 „Sondergebiet Kiesabbau“ zum Download eingestellt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt und im Internet unter der Bekanntmachung zu finden ist.
Hohenkammer, den 17.05.2024
Mario Andreas Berti
1. Bürgermeister
Ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekanntgemacht am 17.05.2024