Amtliche Bekanntmachung
über die Absicht eine Abrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) aufzustellen
Der Gemeinderat hat am 29.11.2022 beschlossen, eine Abrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Das Gebiet umfasst die Teilfläche Fl.Nr. 694/2 der Gemarkung Hohenkammer mit ca. 4.700 qm.
Bildnachweis: Gemeinde Hohenkammer
Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs ist das Planungsbüro EGL, Neustadt 452, 84028 Landshut beauftragt.
Hohenkammer, den 30.12.2022
Mario Andreas Berti
1. Bürgermeister