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Amtliche Bekanntmachung der öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 1. Änderung des BP Nr. 09 "Baroneßgarten" gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Amtliche Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Baroneßgarten“ und die dazugehörige Satzung der Gemeinde Hohenkammer gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Hohenkammer hat in seiner Sitzung Nr. 58 am 19.12.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 „Baroneßgarten“ für den Anbau und die Erweiterung um einen Multifunktionspavillon mit den dazugehörigen Nebenanlagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 28.12.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

 

In seiner Sitzung Nr. 64 am 14.05.2024 hat der Gemeinderat Hohenkammer den Entwurf vom 14.05.2024 der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Baroneßgarten“ und die dazugehörige Satzung gebilligt und beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

Lage Geltungsbereich des BP Nr. 09 Baroneßgarten 1. ÄnderungBildnachweis: BayernAtlas

 

Das Planungsgebiet liegt im westlichen Teil von Hohenkammer, südlich des Schlosses und der Glonn und ca. 150 m westlich vom Ortskern mit Kirche und Rathaus entfernt. Es ist an drei Seiten von Straßen umschlossen: im Süden von der Petershauser Straße, im Westen von der Schloßstraße und im Norden von der Baroneßstraße.

 

Die Fläche für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 Baroneßgarten ist dem Lageplan zu entnehmen und gelb umrandet dargestellt:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 7.029 m² = ca. 0,7 ha und schließt folgende Fl. Nr. bzw. Teilflächen ein:

 

  • Fl. Nr. 58 und 58/7 Gemarkung Hohenkammer

 

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

  • Anlass für diesen Bebauungsplan ist das Ziel der Gemeinde Hohenkammer, am Hauptort Hohenkammer einen Multifunktionspavillon als Begegnungsstätte für Freizeit, Sport, Kunst, Kultur, Vereine, Brauchtumspflege und Daseinsvorsorge zu errichten.
  • Der Bebauungsplan soll hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen und die Grundlage für die Hochbauplanung bilden.
  • Im Zuge der 1. Änderung soll für dieses zusätzliche Gebäude das vorhandene Allgemeine Wohngebiet mit Baurecht für ein Wohngebäude mit Stellplätzen (Parzelle 5) im südwestlichen Geltungsbereich zurückgenommen werden zugunsten der bereits bestehenden Grünfläche mit Obstbäumen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Baroneßgarten“ und die dazugehörige Satzung jeweils i.d.F. vom 14.05.2024 der Gemeinde Hohenkammer liegt in der Zeit vom

 

24.05.2024 bis einschließlich 26.06.2024

 

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt Zimmer 07, Petershauser Straße 1, 85411 Hohenkammer

während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr,

Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

Montag bis Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr (bitte läuten)

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ein barrierefreier Zugang ist gegeben.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Baroneßgarten“ und die dazugehörige Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

 

 

 

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf einschließlich Begründung jeweils i.d.F. vom 14.05.2024 wie auch die genannten Gutachten können auch auf der Internetseite der Gemeinde unter Startseite -> Bekanntmachungen -> Auslegung Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Baroneßgarten“ und die dazugehörige Satzung“ abgerufen werden.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt und im Internet unter der Bekanntmachung zu finden ist.

 

Hohenkammer, den 22.05.2024

 

Mario Andreas Berti

1. Bürgermeister

 

Öffentlich bekanntgemacht durch Aushang an den Amtstafeln der Gemeinde Hohenkammer