Wie jeder weiß: Es kann nicht vermieden werden, dass sich ein Pferd während des Ausritts erleichtert.
Doch verständlicherweise sind Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer nicht begeistert von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf Gehwegen und Straßen. Daher bitten wir Reiter und Pferdebesitzer, die Gehwege in den Wohngebieten möglichst nicht zum Ausritt zu nutzen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie gemäß § 32 Abs. 1 StVO dazu verpflichtet sind, den Mist auf den Straßen und Gehwegen umgehend zu beseitigen.