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Baugebiet Oberfeld

Baugebiet "Oberfeld" - Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke im Bauabschnitt III

Foto Baugebiet Oberfeld

 

Den Baugrund bieten wir auf dem freien Markt und im „preisvergünstigten Modell nach Richtlinie der Gemeinde Hohenkammer“ zum Preis von 1.090,- Euro/m² erschließungsbeitragsfrei (ohne Ablöse Wasserbeiträge) an.

 

Antragsteller, die die Voraussetzungen für das „preisvergünstigten Modell nach Richtlinie der Gemeinde Hohenkammer“ erfüllen, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 275.000,- Euro erhalten. Bitte benutzen Sie hierfür das Anerkenntnisformular der „preisvergünstigten Modell nach Richtlinie der Gemeinde Hohenkammer“ inkl. Fragebogen, welches Sie auf unserer Homepage downloaden können (unter www.hohenkammer.de).

 

Für den Verkauf der ausgewiesenen Bauparzellen im freien Markt kommt ebenfalls der Quadratmeterpreis von 1.090,- Euro/m² erschließungsbeitragsfrei (ohne Ablöse Wasserbeiträge) als Mindestpreis gegen Gebot zum Tragen.

 

Die Grundstücke werden abwechselnd auf dem freien Markt und im „preisvergünstigten Modell nach Richtlinie der Gemeinde Hohenkammer“ angeboten. Die Parzellen 52, 54, 56, 59, 64 und 65 sind dem freien Markt vorbehalten und analog dazu werden die Parzellen 53, 55, 57/1, 57/2, 58/1, 58/2, 60, 61, 62 und 63 jeweils im „preisvergünstigten Modell nach Richtlinie der Gemeinde Hohenkammer“ verkauft.

 

Sollte Interesse an einem Baugrundstück im Baugebiet Oberfeld Bauabschnitt III bestehen, so haben Sie ab sofort die Möglichkeit bis zum 27. Oktober 2023 mit Herrn Geschäftsleiter Marco Unruh ein erstes Informationsgespräch zum Kauf eines Grundstückes bei uns im Haus zu vereinbaren.

 

Für die Angebotsabgabe ist das Informationsgespräch zwingend notwendig.

 

Terminvereinbarung bitte ausschließlich telefonisch unter Tel. Nr.   08137 / 93 85 20  oder Tel. Nr. 08137 / 93 85 15

 

 

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wichtige Informationen für Bauherren:

 

Zisternen

Am Ende dieser Seite finden Sie eine PDF-Datei als Beispiel für eine Regenwasserrückhaltung mit Retention-Zisternen im Baugebiet Oberfeld.

Eine Regenwasserrückhaltung in Zisternen wird nur dann bereitgestellt, wenn die jeweilige Zisterne einen Retentionsraum zur Verfügung stellt.

Das Speicher- bzw. Nutzvolumen der Zisterne erfüllt diese Aufgabe nicht!

 

Gem. Wasserrechtlichen Genehmigung dürfen max. 20% des anfallenden Oberflächenwassers bei einem 5-jährigen Starkregenereignis abgeleitet werden.

D.h. 80% müssen nachweislich auf den Grundstücken versickert, oder, sofern dies nicht vollständig möglich ist, zusätzlich z.B. in Retentionszisternen zurückgehalten und innerhalb 24 Std. gedrosselt abgeleitet werden.